Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln

1. Personen mit COVID 19 Infektion oder unspezifischen Allgemeinsymptomen (z.B. Atemnot, Husten, Schnupfen), Personen mit Kontakt zu einer Corona infizierten Person und Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen die Tanzschule NICHT betreten.

2. Zu jeder Zeit müssen alle Besucher den Abstand von 1,5 Metern einhalten, es sei denn sie gehören einem Haushalt an.

3. Menschenansammlungen sind in und auch vor der Tanzschule nicht gestattet. Auch im Bereich vor der Tanzschule muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

4. Um das Infektionsrisiko zu senken, wäre es ratsam beim Eintreten die Hände zu desinfizieren. Spender befinden sich unten am Eingang und vor dem Saal.

5. Bis zum Platz im Tanzstudio müssen alle Tänzer ab 6 Jahren eine Maske tragen. Ab dem 15. Lebensjahr ist eine FFP 2 Maske verpflichtend. Am festen Platz kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Das gilt auch während der Aktivität. Sobald du deinen Platz verlässt, muss sie jedoch wieder angelegt werden.

6. Das Betreten der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Infektionen übernehmen wir keinerlei Haftung. Mitglieder einer Risikogruppe, müssen selbst abwägen, ob sie am Tanzkurs teilnehmen.


Testungen

7. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist das Betreten der Tanzschule testabhängig. Vor dem Eintritt wird der Zugang (auch bei Begleitpersonen) kontrolliert. Der Einlass kann nur mit entsprechendem Dokument erfolgen. Die Testpflicht besteht ab 6 Jahren. Folgende Möglichkeiten bestehen:

a) Negativer Antigen-Schnelltest (vom medizinischen Fachpersonal abgenommen, z.B. in Testzentren). Bitte Bescheinigung mitbringen!
b) Negativer PCR-Test (vom medizinischen Fachpersonal abgenommen, z.B. in Testzentren oder beim Arzt). Bitte Bescheinigung mitbringen!
c) Bitte habt Verständnis, dass wir aus Zeitgründen vor Ort keine Selbsttest (Abstrich nur unter Aufsicht von Personal möglich) durchführen können.

8. Von der Testpflicht befreit sind geimpfte Personen (14 Tage müssen nach der zweiten Impfung verstrichen sein) und Genesene (Erkrankung muss mindestens 28 Tage, darf aber höchstens sechs Monate zurückliegen). Auch in diesem Fall muss jedes Mal ein entsprechendes Dokument vorgelegt werden.


Raumhygiene

9. Während und zwischen den Stunden wird gelüftet, damit ein ständiger Luftaustausch stattfinden kann. Wer zugempfindlich ist, sollte entsprechende Kleidung tragen.

10. Die Toilette darf nur einzeln aufgesucht werden.

11. Toilette, Türklinken, Geländer, Ballettstangen und Theke werden regelmäßig desinfiziert.

12. Die Umkleiden können weiterhin nicht genutzt werden, da der Abstand nicht eingehalten werden kann. Bitte bereits in Trainingskleidung erscheinen. Schuhe bitte nach wie vor unten ausziehen (Abstand halten und ggf. vor der Türe warten). Jacken können auf dem Weg in den Tanzsaal an einer Kleiderstange deponiert werden.

13. Bei Regelverstößen wird die verantwortliche Person vom Unterricht ausgeschlossen und sie erhält Hausverbot. Der Beitrag ist jedoch weiterhin zu leisten.


Wegeführung

14. Da Ein- und Auslass nur durch eine Türe möglich sind, werden zwischen den Stunden 10 Minuten zum kontaktlosen Wechseln vorgesehen. Bitte maximal 10 Minuten vor Kursbeginn kommen. Das Warten und Aufhalten in der Tanzschule ist weder vor noch nach dem Kurs gestattet.

15. Anhand der Bodenmarkierung bitte nach oben gehen (Einbahnstrasse). Der nächste Tänzer wartet eine Markierung weiter unten usw., sodass immer der nötige Abstand gewährt ist.

16. Sofern der Saal komplett leer und für den nächsten Kurs bereit ist (ggf. wird noch desinfiziert), bitte ein Quadrat (2x2m) aufsuchen. Dein Getränk soll ebenfalls im Quadrat abgestellt werden.

17. Der Weg zur Toilette darf nur mit Mundschutz erfolgen und mit dem nötigen Abstand an allen Tänzern vorbei. Es darf sich nur eine Person in der Umkleide/Toilette aufhalten.

18. Nach Kursende verlassen die Tänzer, die am nächsten zum Ausgang stehen als erstes den Saal, holen auf dem Weg ihre Jacke und gehen auf der rechten Seite der Treppe (Pfeile folgen) wieder nach unten.


Nachvollziehbarkeit der Anwesenheit

19. Um mögliche Infektionsketten jederzeit und lückenlos nachvollziehen zu können, werden wir vor Kursbeginn, wie bisher auch, die Anwesenheit überprüfen. Sollten sich Kontaktdaten (Adressdaten, Telefonnummer etc.) geändert haben, bitte umgehend mitteilen.


BESONDERHEITEN

a) Matten
20. Falls im Kurs Matten benutzt werden, müssen diese im Anschluss desinfiziert werden.

b) Jumping Fitness
21. - Das Ausladen der Jumping Fitness Trampoline erfolgt maximal zu zweit. Mehr Personen dürfen sich im Nebenraum nicht aufhalten. 
- Zwei Kinder tragen ihr Trampolin in den Tanzsaal, platzieren ihr Gerät (der Partner sucht einen anderen Platz mit mindestens 1,5 m Abstand auf) und wartet bis die Hälfte der Geräte aufgestellt sind. Dann wird in einer zweiten Runde (nacheinander Verlassen des Raumes) das Trampolin für den jeweiligen Partner geholt.
- Nach der Verwendung von Trampolinen wird das Sportgerät gründlich desinfiziert.

c) Zwerge
22. Bei Kinderkursen darf eine Begleitperson pro Kind dabei sein (ggf. getestet). Sobald die Kinder in ihrem Tanzbereich sind, wäre es hilfreich, wenn die Begleiter die Tanzschule verlassen, da keine Ansammlungen gestattet sind.

gez. Lisa Haug (Leiterin der Tanzschule danCity)

 

   
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